Meldepflicht bei Preisänderung von Treibstoffen

Um die gesetzlichen Anforderungen für die umittelbare  Uebermittlung von Preisänderungen Ihrer Treibstoffe an die Marktransparenzstelle (MTS) zu erfüllen, haben Sie mit unserem/Ihrem TaskSTAR-System drei automatische Varianten zur Verfügung. Das TaskSTAR-System kommuniziert über eine Schnittstelle in allen Fällen mit einem Preismelder. Der Preismelder ist der Teil des Meldesystems, der die Daten an die MDM sendet. Die MDM ist das Zwischenglied zur MTS-Zentrale.

Weitere Informationen über die Marttransparenzstelle finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts.

 

Automatische Preisanpassung an Wettbewerber

Da die meisten Tankstellen in Deutschland ihre Treibstoffpreise an die Markttransparenzstelle senden, besteht die Möglichkeit, über einen Preismeldepartner Ihre Preise automatisch anzupassen, wenn (von Ihnen ausgewählte) Tankstellen in Ihrer Nähe eine Preisänderung vornehmen. Die enstprechenden Regeln (z.B. gleicher Preis, gleiche Erhöhung etc.) legen Sie selbst fest. Bei einer Änderung der Konkurrenzpreise werden die Preise an Ihrem Tanksystem dann automatisch angepasst.